Stellen Sie Ihr Projekt ausschliesslich elektronisch mittels Gesuchsformular der Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung vor. Der Antrag umfasst insbesondere die detaillierte Beschreibung mit Ziel und Zweck des Projekts, Erläuterungen zur Erreichung der Projektziele sowie Details zur Finanzierung. Der Stiftungsrat prüft alle Gesuche eingehend und freut sich über förderungswürdige Projekte aus aller Welt.
Bei der Dr. Ernst-Günther Bröder Stiftung werden zahlreiche Projektgesuche eingereicht. Jede Initiative, die das Leid von Menschen mindert, ist schätzenswert. Dennoch kann die Stiftung nicht alle eingereichten Projekte unterstützen. Für den Stiftungsrat ist massgebend, dass das Projekt die Ziele und die Vorgaben der Stiftung erfüllt und dass es gegenüber anderen Projekten konkurrenzfähig erscheint.
Damit der Stiftungsrat die Gesuche möglichst zeitnah und unter gleichen Bedingungen prüfen kann, müssen diese über das offizielle Gesuchsformular eingereicht werden. Dieses steht als Online-Formular zur Verfügung. Die Projekteingabe umfasst unter anderem eine Projektbeschreibung, Angaben zu Projektzielen und Zielerreichung, Wirkung und Kontrolle sowie Budget und Finanzierung. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden.
Nach der Eingabe erhält der Gesuchsteller eine Eingangsbestätigung mit der Angabe, wann mit einem Entscheid gerechnet werden kann. Im Rahmen einer ordentlichen Sitzung, die drei- bis viermal pro Jahr stattfindet, entscheidet der Stiftungsrat, ob das Projekt förderungswürdig ist und die gewünschten Fördermittel angemessen sind. Umgehend nach dem Entscheid wird der Gesuchsteller informiert. In besonderen Fällen leistet die Stiftung auch Soforthilfe mit einem beschleunigten Verfahren.
Gesuche müssen bis spätestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin vollständig eingereicht werden.
Die nächste Stiftungsratssitzung findet am 20. April 2021 statt.